Beteiligungen
Bewertungsanlässe im Zusammenhang mit Beteiligungen finden sich sowohl bei Rechnungslegung nach HGB als auch nach IFRS.
Nach § 253 HGB sind Beteiligungen als Vermögensgegenstände bei ihrem erstmaligen Ansatz mit den Anschaffungskosten zu erfassen und unterliegen keiner planmäßigen Abschreibung. Stattdessen sind sie jährlich auf ihre Werthaltigkeit hin zu überprüfen und gegebenenfalls abzuschreiben.
IVC Independent Valuation & Consulting unterstützt Sie hierbei zum einen bei der Ermittlung der Anschaffungskosten der Beteiligung und führt entsprechende Bewertungen durch. Darüber hinaus führen wir die im Rahmen der Jahresabschlusserstellung erforderlichen Werthaltigkeitstest durch. Hierbei berücksichtigen wir die Anforderungen der maßgeblichen IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Anwendung der Grundsätze des IDW S 1 bei der Bewertung von Beteiligungen und sonstigen Unternehmensanteilen für die Zwecke eines handelsrechtlichen Jahresabschlusses (IDW RS HFA 10).
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