IDW S 1-Gutachten
Der IDW Standard: Grundsätze zur Durchführung von Unternehmensbewertungen (IDW S 1) bildet den Grundrahmen, nach dem Wirtschaftsprüfer Unternehmen bewerten. Zu beachten ist hierbei jedoch, dass die Ausführungen des IDW S 1 wesentliche allgemeine Grundsätze darstellen, jeder Bewertungsfall gleichwohl seine eigene fachgerechte Problemlösung verlangt. Aus diesem Grund können die in IDW S 1 festgelegten Grundsätze auch nur den Rahmen festlegen , in dem die eigenverantwortliche Lösung durch den Wirtschaftprüfer im Einzelfall liegen muss.
Gemäß den Grundsätzen des IDW S 1 kann der Wirtschaftsprüfer bei der Bewertung von Unternehmen in verschiedenen Funktionen tätig werden. Unterschieden wird hierbei zwischen einer Tätigkeit als:
- Neutraler Gutachter
In der Funktion als neutraler Gutachter wird der Wirtschaftsprüfer als Sachverständiger tätig, der mit nachvollziehbarer Methodik einen objektivierten, von den individuellen Wertvorstellungen betroffener Parteien unabhängigen Wert des Unternehmens ermittelt. Dies ist der sogenannte objektivierte Unternehmenswert. - Berater
In der Beratungsfunktion ermittelt der Wirtschaftsprüfer einen subjektiven Entscheidungswert, der z. B. angeben kann, was – unter Berücksichtigung der vorhandenen individuellen Möglichkeiten und Planungen – ein bestimmter Investor für ein Unternehmen höchstens anlegen darf (Preisobergrenze) oder ein Verkäufer mindestens verlangen muss (Preisuntergrenze), um seine ökonomische Situation durch die Transaktion nicht zu verschlechtern. - Schiedsgutachter / Vermittler
In der Schiedsgutachter- / Vermittlerposition wird der Wirtschaftsprüfer tätig, der in einer Konfliktsituation unter Berücksichtigung der verschiedenen subjektiven Wertvorstellungen der Parteien einen Einigungswert als Schiedsgutachter feststellt oder als Vermittler vorschlägt.
IVC verfügt über umfangreiche Erfahrungen in allen vorstehend beschriebenen Funktionen, in denen der Wirtschaftsprüfer im Rahmen von Unternehmensbewertungen nach IDW S 1 tätig werden kann. Jede Unternehmensbewertung erfordert hierbei ein Team aus bewertungserfahrenen Mitarbeitern. Bei der Zusammenstellung des jeweiligen Bewertungsteams legen wir Wert darauf, Mitarbeiter einzusetzen, die neben ihren Erfahrungen bei bewertungsspezifischen Fragestellungen auch ihre spezifischen Branchenkenntnisse einbringen können.
Im Rahmen unserer Arbeiten analysieren wir zunächst das zu bewertende Unternehmen mit den wesentlichen Werttreibern unter Berücksichtigung des relevanten Markt- und Wettbewerbsumfeldes auf Grundlage der in der Vergangenheit erzielten Ergebnisse. Diese Analyse bildet die Basis für die Plausibilisierung der Ergebnisprognosen, die die Basis der Unternehmensbewertung bilden.
Neben den Ergebnisprognosen wird der Unternehmenswert insbesondere auch dem Bewertungsverfahren bestimmt. Die Wahl richtet sich dabei nach Anlass und Zweck der Bewertung. IDW S 1 sieht als Bewertungsverfahren regelmäßig das in Deutschland häufig angewandte Ertragswertverfahren sowie das international dominierende Discounted Cash Flow-Verfahren (DCF-Verfahren) vor. Beide Verfahren sind grundsätzlich gleichwertig und führen bei konsistenter Prämissensetzung zu identischen Ergebnissen, da sie auf derselben investitionstheoretischen Grundlage (Kapitalwertkalkül) basieren. Darüber hinaus finden sich in der Praxis häufig vereinfachte Preisfindungen für Unternehmen in Form von Bewertungen anhand von Multiplikatoren (z. B. Umsatz- und Ergebnismultiplikatoren). Diese Bewertungsverfahren stellen nach IDW S 1 keine eigenständigen Bewertungsverfahren dar, können aber Anhaltspunkte bei der Plausibilitätskontrolle der nach dem Ertragswert- oder DCF-Verfahren ermittelten Bewertungsergebnisse bieten.
IVC verfügt über umfassende Erfahrungen bei Unternehmensbewertungen sowohl nach dem Ertragswert-, als auch nach dem DCF-Verfahren. In Abstimmung mit unseren Mandanten identifizieren und analysieren wir die wesentlichen Werttreiber des Unternehmens und führen Plausibilitätsbeurteilungen in Form von Kennziffernvergleichen, Zeitvergleichen und Branchenvergleichen durch. Dabei greifen wir auf Kapitalmarktdaten des Finanzdienstleisters Bloomberg zurück, die wir auch nutzen, um Bewertungen bzw. Plausibilitätsüberlegungen anhand von Multiplikatoren vorzunehmen.
Über das Ergebnis der durchgeführten Unternehmensbewertung berichtet IVC in einem ausführlichen Bewertungsgutachten, in dem der ermittelte Unternehmenswert bzw. eine Unternehmenswertbandbreite genannt und erläutert wird. Hierbei legen wir die Einzelheiten und Überlegungen so detailliert dar, dass die Wertfindung nachvollzogen werden kann.
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