Gerichtsgutachten / Spruchverfahren
Im Rahmen von gesellschaftsrechtlichen Transaktionen nach dem Aktien- oder dem Umwandlungsrecht werden Umtauschverhältnisse oder Abfindungen und Ausgleichszahlungen festgelegt, die regelmäßig einer Überprüfung durch (gerichtlich bestellte) Prüfer oder sachverständige Gutachter (vor Gericht) unterliegen.
Die Auswahl und Bestellung des Prüfers von Umtauschverhältnis oder Abfindung und Ausgleichszahlung erfolgt durch das Gericht. Sie haben jedoch als Vertretungsorgan Ihres Unternehmens die Möglichkeit, dem Gericht entsprechende Vorschläge zu unterbreiten.
Einer Prüfung der aus gesellschaftsrechtlichen Anlässen vorgenommenen Unternehmensbewertung durch sachverständige Gutachter (vor Gericht) erfolgt in Fällen, in denen ein Anteilsinhaber Einwendungen geltend macht. Das Gericht wird hierbei in aller Regel durch sachverständige Gutachter unterstützt. IVC Independent Valuation & Consulting wird in Spruchverfahren und sonstigen bewertungsbezogenen gerichtlichen Auseinandersetzungen tätig.
Prof. Dr. Jörn Schulte ist seit November 2007 öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Unternehmensbewertung (IHK zu Essen). Dies unterstreicht unsere Unabhängigkeit und Expertise in Fragen der Unternehmensbewertung.
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