LSP-Kalkulationen - Öffentliches Preisrecht
Öffentliche Auftraggeber wie Länder und Kommunen bedienen sich zunehmend der Hilfe privater Unternehmen. Dadurch entstehen Fremdleistungskosten, die in die öffentlichen Gebühren und Entgelte einfließen.
Diese Kosten sind meist nach dem öffentlichen Preisrecht (Verordnung PR Nr. 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen vom 21. November 1953, Leitsätzen für die Preisermittlung aufgrund von Selbstkosten - LSP) zu bemessen. Dies gilt insbesondere dann, wenn eine Beauftragung ohne "wettbewerbliches" Verfahren (z. B. Ausschreibung) durchgeführt worden ist.
Mit unserem Beratungsteam aus Wirtschaftswissenschaftlern und Juristen erstellen wir für Sie Kalkulationen und Gutachten nach den LSP, z. B.:
- Bestimmung des jeweils zugrunde zu legenden Preistyps (Marktpreis bzw. Selbstkostenfestpreis, Selbstkostenrichtpreis, Selbstkostenerstattungspreis)
- Erstellung und Begutachtung der Kalkulation und ihrer Grundlagen
- Begutachtung von Einzelproblemen der LSP-Kalkulation (Bemessung der kalkulatorischen Abschreibungen und Zinsen, Ansatzfähigkeit kalkulatorischer Wagnisse, Ermittlung des Gewinnzuschlags etc.),
- Beurteilung der Ansatzfähigkeit im Rahmen der Entgeltkalkulation
Ihr Ansprechpartner
Andreas Dörschell
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T +49 (201) - 31 04 83 - 80
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