Unternehmensverträge

Wir werden für Sie im Rahmen des Abschusses von Unternehmensverträgen, z. B. Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträgen und bei aktienrechtlichen Eingliederungen tätig.

Dabei unterstützten wir, sowohl bei der Berichterstattung der Unternehmen über die Bewertung der vertragschließenden Unternehmen, als auch in der Funktion des gerichtlich bestellter Vertragsprüfer, der die Angemessenheit von Ausgleichzahlungen oder Abfindungen an außenstehende oder ausgeschiedene Aktionäre beurteilt.

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Dr. Jörn Schulte

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