Immobilien
Informationen über die Werthaltigkeit von Immobilien dienen beispielsweise der Identifikation und Aufdeckung von stillen Reserven und gegebenenfalls auch stillen Lasten im Rahmen gesellschaftsrechtlicher Umstrukturierungen. Darüber hinaus erfordern Werthaltigkeitstests im Rahmen von Jahresabschlussprüfungen nach HGB wie auch nach IFRS vielfach die Durchführung von Immobilienbewertungen.
IVC Independent Valuation & Consulting verfügt über umfangreiche Erfahrungen bei der Bewertung von Immobilien. Hierbei berücksichtigen wir insbesondere die Regelungen der Wertermittlungsverordnung (WertV), die in Deutschland die allgemeinen Grundsätze für die Ermittlung von Verkehrswerten von Immobilien regeln. Gleichzeitig verfügen wir über Expertise bei der Bewertung von Immobilien für IFRS-Zwecke - unter anderem aufgrund von Kaufpreisverteilungen und Impairment Tests. Fragen der Immobilienbewertung sind ferner häufig bei der Umstellung der Rechnungslegung auf IFRS zu beachten. In diesem Zusammenhang berücksichtigen wir insbesondere die Regelungen des IAS 16: Sachanlagen und des IAS 40: Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien.
Neben der Bewertung von Immobilien unterstützen wir Sie bei der Steuerung des gesamten Prozesses im Rahmen von Kauf und Verkauf von Immobilien sowie der Beteiligung an Bau- und Immobilienunternehmen. Beispielsweise führen wir eingehende Due Diligence-Untersuchungen durch oder beurteilen für Sie die Vorteilhaftigkeit einer Beteiligung an einem Bau- oder Immobilienunternehmen, indem wir entsprechende Unternehmensbewertungen durchführen.
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