Nachfolge­regelung

Wir unterstützen unsere Mandanten bei Nachfolgeüberlegungen nicht nur durch unsere langjährigen Erfahrungen und unseren kompetenten fachlichen Rat, sondern vor allem entlasten wir sie und Ihre Mitarbeiter bei solchen Übertragungsprozessen. Hierdurch können unsere Mandanten eine sonst drohende Vernachlässigung des operativen Geschäfts verhindern. Außerdem hilft Ihnen unsere Neutralität und Objektivität, evtl. Fehlentscheidungen aufgrund bestehender enger Verbindungen zu Familienangehörigen und Mitarbeitern zu vermeiden. Zudem können wir bei Bedarf die Funktion eines Mediators bei Konflikten zwischen mehreren Gesellschaftern und/oder zwischen unterschiedlichen Familienmitgliedern übernehmen.

Ausgangspunkt für unsere Vorbereitung von Nachfolgeregelungen ist im Regelfall eine umfassende, einzelfallbezogene Analyse der im Zuge der Unternehmensübertragung zu erreichenden Ziele des Unternehmers, seiner Mitgesellschafter und sonstigen Einflusspersonen (z. B. Ehepartner und Kinder des Unternehmers oder andere beteiligte Familienzweige). Dann erstellen wir eine realistische Beschreibung der Geschäftschancen und –risiken sowie eine realistische Einschätzung des angemessenen Verkaufspreises. Der weitere Prozess ist auf die Suche nach dem „objektiv besten“ Nachfolger ausgerichtet. Angesichts der zunehmenden Nachfolgerlücke sollte diese Suche möglichst breit angelegt sein und systematisch erfolgen. Dementsprechend sollten sowohl familieninterne und sonstige unternehmensinterne (z. B. Management Buy-outs) als auch unternehmensexterne Nachfolgelösungen (Management Buy-ins, Verkauf an einen strategischen und/oder Finanzinvestor) im Einzelfall geprüft werden.

Die Erfolgschancen von Nachfolgeregelungen können deutlich erhöht werden, wenn sie rechtzeitig angegangen, umfassend vorbereitet und mit der notwendigen Erfahrung sowie dem richtigen Fingerspitzengefühl umgesetzt werden.

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