Getrennte Abwasser­gebühren und Kostenträger­rechnungen

Nahezu alle Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen haben aufgrund der gesetzlichen Erfordernisse bereits vor einigen Jahren getrennte Abrechnungsmodalitäten für Schmutz- und Niederschlagswasser eingeführt. Die seinerzeit erfassten Veranlagungsdaten unterliegen jedoch großen Veränderungen: Durch Erschließung neuer Gewerbe- und Wohngebiete kommen ständig neue befestigte Flächen hinzu, die sachgerecht erfasst und veranlagt werden müssen. IVC Public Services verfügt über umfangreiches Know-how sowie erprobte technische Instrumente und bietet nachfolgende Dienstleistungen einzeln als auch als umfassendes Komplettpaket sowohl bei der Einführung getrennter Abwassergebühren als auch zur Aktualisierung der Erhebungsgrundlagen an:

  • Anpassung des Ortsrechts (Satzungsberatung)
  • Aktualisierung der Flächendaten zur Veranlagung von Niederschlagswassergebühren anhand von Luftbildern
  • Durchführung von Befragungsverfahren zur Einbindung der Grundstückseigentümer
  • Umfassende Öffentlichkeitsarbeit bei der Einführung und Aktualisierung getrennter Abwassergebühren und Begleitung des Befragungsverfahrens
  • Sachgerechte Aufteilung der Abwasserkosten auf Schmutz- und Niederschlagswasser (Kostenträgerrechnung als rechtssichere Grundlage für die Gebührenkalkulation)
  • Fachliche Beratung des Auftraggebers bei der Implementierung und Fortführung des Gebührenabrechnungssystems (Konzept und Workflow für die zukünftige Fortschreibung)

Insbesondere fordert die aktuelle Rechtsprechung eine begründete Aufteilung der Kosten auf Schmutz- und Niederschlagswasser am Ort der Kostenentstehung. Hierbei ist eine individuelle Einzelfallbetrachtung erforderlich, wobei eine Kostenzuordnung zu einzelnen Anlagenteilen und Wirtschaftsgütern erfolgt. Die jeweiligen Anlagenfunktionen werden hierbei detailliert analysiert und die Kosten verursachungsgerecht auf Kostenträger verteilt (Kostenträgerrechnung). Als Ergebnis werden sachgerechte und nachprüfbare Kostenverteilungsschlüssel ermittelt, die eine rechtssichere getrennte Gebührenkalkulation für Schmutz- und Niederschlagswasser erlauben.

Bei der Aktualisierung der Erhebungsgrundlagen steht IVC Public Services eine erprobte und leistungsfähige Software zur Verfügung, mit deren Hilfe die erforderlichen Arbeiten zum Aufbau der Grundstücksdatenbank, Erstellung der Befragungsbögen und Rücklaufeinarbeitung effizient unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen erbracht werden können. Hierbei arbeiten wir seit vielen Jahren mit qualifizierten Ingenieurbüros und Rechtsanwaltskanzleien zusammen. Bedarfsweise kann das Softwareprogramm auch Kommunen und Abwasserbetrieben zur Verfügung gestellt werden, sofern noch kein eigenes Programm zur Fortführung der Veranlagungsflächen vorhanden ist.

Referenzen

Getrennte Abwassergebühren

Neuerfassung der befestigten Flächen anhand von Luftbildern zur rechtssicheren Kalkulation der Abwassergebühren für eine kreisangehörige Stadt des Kreises Kleve

Projektdaten:

  • 22.200 Einwohner
  • 7.000 Grundstücke
  • Größe des Bearbeitungsgebietes: 756 ha
  • Gebührenaufkommen: rd. 2,85 Mio. EUR/Jahr

Getrennte Abwassergebühren

Aktualisierung der befestigten Flächen zur Veranlagung der Niederschlagswassergebühren für eine mittlere Stadt im Kreis Gütersloh

Projektdaten:

  • 47.000 Einwohner
  • 13.000 Grundstücke
  • Größe des Bearbeitungsgebietes: 1.700 ha
  • Gebührenaufkommen: rd. 9 Mio. EUR/Jahr

Getrennte Abwassergebühren

Neuerfassung der befestigten Flächen anhand von Luftbildern zur rechtssicheren Kalkulation der Abwassergebühren für eine Stadt im Rhein-Sieg-Kreis

Projektdaten:

  • 74.000 Einwohner
  • 19.000 Grundstücke
  • Größe des Bearbeitungsgebietes: 2.000 ha
  • Gebührenaufkommen: rd. 23 Mio. EUR/Jahr

Getrennte Abwassergebühren

Einführung getrennter Abwassergebühren bei einer Gemeinde im südhessischen Landkreis Darmstadt-Dieburg

Projektdaten:

  • 5.400 Einwohner
  • 1.700 Grundstücke
  • Größe des Bearbeitungsgebietes: 200 ha
  • Gebührenaufkommen: rd. 0,9 Mio. EUR/Jahr

Kostenträgerrechnung

Aktualisierung der Kostenträgerrechnung zur Aufteilung der Abwasserkosten auf Schmutz- und Niederschlagswasser für eine der zehn größten Städte in Deutschland

Projektdaten:

  • ca. 730.000 Einwohner
  • rd. 1.600 km Kanalnetz und zahlreiche Sonderbauwerke
  • Reinigung des Abwassers erfolgt hauptsächlich in den zwei städtischen Kläranlagen
  • Gebührenaufkommen: rd. 115 Mio. Euro/Jahr

Kostenträgerrechnung

Aktualisierung der Kostenträgerrechnung zur Aufteilung der Abwasserkosten auf Schmutz- und Niederschlagswasser für eine der zehn größten Städte in Deutschland

Projektdaten:

  • ca. 620.000 Einwohner
  • rd. 1.700 km Kanalnetz und zahlreiche Sonderbauwerke
  • Reinigung des Abwassers erfolgt in den vier städtischen Kläranlagen
  • Gebührenaufkommen: rd. 91 Mio. Euro/Jahr

Kostenträgerrechnung

Aktualisierung der Kostenträgerrechnung zur Aufteilung der Abwasserkosten auf Schmutz- und Niederschlagswasser für eine kreisfreie Großstadt im Regierungsbezirk Düsseldorf

Projektdaten:

  • ca. 490.000 Einwohner
  • rd. 1.500 km Kanalnetz und zahlreiche Sonderbauwerke
  • Reinigung des Abwassers erfolgt in den städtischen Kläranlagen und in den Kläranlagen sondergesetzlicher
  • Wasserverbände
  • Gebührenaufkommen: rd. 90 Mio. Euro/Jahr

Kostenträgerrechnung

Aktualisierung der Kostenträgerrechnung zur Aufteilung der Abwasserkosten auf Schmutz- und Niederschlagswasser für eine der zehn größten Städte in Hessen

Projektdaten:

  • ca. 120.000 Einwohner
  • rd. 261 km Kanalnetz und zahlreiche Sonderbauwerke
  • Reinigung des Abwassers erfolgt in den Kläranlagen der Nachbarkommunen
  • Gebührenaufkommen: rd. 14 Mio. Euro/Jahr

Kostenträgerrechnung

Aktualisierung der Kostenträgerrechnung zur Aufteilung der Abwasserkosten auf Schmutz- und Niederschlagswasser für eine große kreisangehörige Stadt im Ruhrgebiet

Projektdaten:

  • ca. 95.000 Einwohner
  • rd. 380 km Kanalnetz und zahlreiche Sonderbauwerke
  • Reinigung des Abwassers erfolgt in den Kläranlagen sondergesetzlicher Wasserverbände
  • Gebührenaufkommen: rd. 24 Mio. Euro/Jahr

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