Unternehmensnachfolge

Die Frage der Unternehmensnachfolge hat insbesondere für inhabergeführte mittelständische Familienunternehmen entscheidende Bedeutung, da in diesen Fällen explizite Regelungen erforderlich sind. Konkret stellt sich die Frage der Unternehmensnachfolge mit dem Ausscheiden des bisherigen Inhabers aus dem Unternehmen – entweder, um sich neuen Herausforderungen zu widmen oder aber, weil das Unternehmen im Wege der (ggf. vorweggenommenen) Erbfolge auf seine Erben übergeht.

Bereits im Vorfeld des Ausscheidens des Inhabers – idealerweise schon bei Unternehmensgründung – unterstützt IVC bei der Nachfolgeplanung, indem mögliche Nachfolgeoptionen aufgezeigt werden. Gemeinsam mit unserem Mandanten erarbeiten wir die aus Sicht des Unternehmensinhabers und seiner Nachfolger optimale Nachfolgelösung.

Scheidet der bisherige Unternehmensinhaber aus, ist im ersten Schritt zu klären, ob das Unternehmen überhaupt weitergeführt werden oder aber veräußert werden soll. Fällt die Entscheidung gegen eine Unternehmensfortführung durch die Nachfolger aus, unterstützen wir unsere Mandanten u. a. durch folgende Leistungen:

  • Suche nach einem geeigneten potentiellen Erwerber
  • Entwicklung konsistenter Planungsrechnungen einschließlich Identifizierung und Quantifizierung von Synergiepotentialen mit einem potentiellen Erwerber
  • Ermittlung von Unternehmenswerten und Grenzpreisen unter Berücksichtigung des jeweiligen Wertmanagementkonzepts
  • Darlegung der Konsequenzen des Unternehmensverkaufs auf die Rechnungslegung sowie auf die individuellen steuerlichen Verhältnisse der Nachfolger des bisherigen Unternehmensinhabers
  • Vorbereitung des Unternehmens auf eine mögliche Due Diligence durch den potentiellen Erwerber: Zusammenstellung und Strukturierung der für den jeweiligen Untersuchungszweck relevanten Unternehmensinformationen, die zur Analyse der wesentlichen finanziellen, steuerlichen und / oder rechtlichen Risiken des betreffenden Unternehmens (des Zielobjekts aus Sicht des potentiellen Erwerbers) erforderlich sind sowie Aufbereitung und widerspruchsfreie Präsentation dieser Informationen.

Bei der Bestimmung des Unternehmenswerts berücksichtigen wir die Besonderheiten, die bei der Bewertung von (inhabergeführten) Familienunternehmen zu beachten sind. So beziehen wir die individuellen subjektiven Geschäftsziele unseres Mandanten in das Bewertungskalkül ein und untersuchen, inwieweit Anpassungen der standardisierten Bewertungsmodelle erforderlich sind, um den Besonderheiten kleiner oder mittelständischen Unternehmen Rechnung zu tragen.

Soll das Unternehmen durch einen oder mehrere Nachfolger weitergeführt werden, bildet die Unternehmensbewertung aufgrund von Erbauseinandersetzungen einen besonderen Schwerpunkt unseres Leistungsangebots. Hierbei berücksichtigen wir insbesondere die Stellungnahme des Hauptfachausschusses 2/1995 des IDW: Zur Unternehmensbewertung im Familien- und Erbrecht und ermitteln angemessene Abfindungsansprüche für die abzufindenden Nachfolger bzw. Erben.

Ihr Ansprechpartner

Dr. Lars Franken

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