Wertindikation

Eine vollumfängliche Unternehmensbewertung nach den Grundsätzen des IDW S 1 erfordert eine detaillierte Analyse der in der Vergangenheit erzielten Ergebnisse unter Berücksichtigung des relevanten Markt- und Wettbewerbsumfeldes sowie eine auf den dabei gewonnenen Erkenntnissen aufbauende Analyse der Ergebnisprognosen.

Zur Komplexitätsreduktion bietet IVC seinen Mandanten alternativ die Erstellung einer Wertindikation. Hierbei werden wir wiederum in den in IDW S 1 genannten Funktionen entweder als neutraler Gutachter, als Berater oder als Schiedsgutachter/Vermittler tätig, wenden die Grundsätze des IDW S 1 jedoch nicht vollumfänglich, sondern in seinen Grundzügen an. Analog zu einer Bewertung nach IDW S 1 analysieren wir zunächst die in der Vergangenheit erzielten Ergebnisse einschließlich ihrer wesentlichen Werttreiber. Grundlage hierfür bilden jedoch nicht eigene Markt- und Wettbewerbsuntersuchungen, sondern Unterlagen, die uns von unserem Mandanten zum Markt- und Wettbewerbsumfeld zur Verfügung gestellt werden. Darüber hinaus entfällt im Vergleich zu einer vollumfänglichen Beachtung der Grundsätze des IDW S 1 eine ergänzende Bewertung bzw. Plausibilisierung der nach dem Ertragswert- oder DCF-Verfahren ermittelten Unternehmenswerte anhand von Multiplikatoren.

Gemeinsam mit unserem Mandanten stellen wir Überlegungen dahingehend an, ob im konkreten Einzelfall eine Bewertung unter vollumfänglicher Beachtung der Grundsätze des IDW S 1 zu erfolgen hat oder ob alternativ eine Wertindikation ausreichend ist. Hauptanwendungsfall sind dabei Unternehmensbewertungen, die nicht vor dem Hintergrund aktien- oder umwandlungsrechtlicher Bewertungsanlässe erfolgen, wie z. B. die Erteilung von Bewertungsgutachten für steuerliche Zwecke.

Über das Ergebnis der durchgeführten Wertindikation berichtet IVC in einem ausführlichen Bewertungsgutachten, in dem der ermittelte indikative Unternehmenswert bzw. eine Bandbreite indikativer Unternehmenswerte genannt und erläutert wird. Hierbei legen wir die Einzelheiten und Überlegungen so detailliert dar, dass die Wertfindung nachvollzogen werden kann.

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