Sonstige Gebührentatbestände
Die Erhebung von Benutzungsgebühren für öffentliche Einrichtungen wie Sporthallen, Bäder, Kulturstätten, Bibliotheken und weitere erfolgt auf Grundlage der Kommunalabgabengesetze und betriebswirtschaftlicher Prinzipien. Dabei ist es wichtig, die verschiedenen Nutzungshäufigkeiten und -gruppen zu berücksichtigen und eine faire Kostenaufteilung vorzunehmen. Die Herausforderung besteht in einer verursachungsgerechten Kostenverteilung sowie der rechtssicheren Gestaltung der Gebühren unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Nutzungsformen.
Unsere Lösungen:
/ Erstellung einer betriebswirtschaftlich fundierten und rechtssicheren Kalkulation
/ Differenzierte Ermittlung der Kostensätze für verschiedene Nutzergruppen mit sachgerechter Kostenzuordnung zu einzelnen Gebäudeteilen
/ Beratung zur Abgrenzung zwischen Pflichtaufgaben und freiwilligen Leistungen
Wochenmärkte und ähnliche Veranstaltungen sind nicht nur wirtschaftlich bedeutend, sondern auch ein wichtiger sozialer Treffpunkt. Damit Kommunen die Bereitstellung und Organisation dieser Märkte finanzieren können, werden Marktgebühren erhoben. Die Kalkulation muss dabei zahlreiche Faktoren berücksichtigen, etwa Flächenmaßstäbe, Energieverbrauch und Gemeinkosten.
Unsere Lösungen:
/ Erstellung einer verursachungsgerechten Kalkulation unter Berücksichtigung relevanter Kostenfaktoren
/ Beratung zur rechtssicheren Gestaltung der Marktgebührensatzung
/ Entwicklung von Konzepten zur transparenten Kostenaufteilung
Kommunen können für die Nutzung öffentlicher Straßen über den Gemeingebrauch hinaus Sondernutzungsgebühren erheben. Dies betrifft beispielsweise Werbeanlagen, Außenbestuhlung oder Baustelleneinrichtungen. Die Kalkulation muss sowohl wirtschaftliche als auch rechtliche Aspekte berücksichtigen, insbesondere die Abgrenzung zu anderen Gebührenarten wie Marktgebühren.
Unsere Lösungen:
/ Erstellung einer rechtskonformen und nachvollziehbaren Gebührenkalkulation
/ Entwicklung einer Bewertungsmatrix zur Ermittlung der maximal ansatzfähigen Kosten
/ Beratung zur Abgrenzung und Harmonisierung mit anderen Gebührenregelungen