Beteiligungsbewertung nach NKF

Die Bewertung von Beteiligungen für handelsrechtliche Zwecke ist Gegenstand der IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Anwendung der Grundsätze des IDW S 1 bei der Bewertung von Beteiligungen und sonstigen Unternehmensanteilen für die Zwecke eines handelsrechtlichen Jahresabschlusses (IDW RS HFA 10) i.V.m. dem IDW Standard: Grundsätze zur Durchführung von Unternehmensbewertungen (IDW S 1 i.d.F. 2008).

Demgegenüber ist die zentrale Bestimmung zur Bewertung von Beteiligungen an Unternehmen für NKF-Zwecke kodifiziert in § 55 Abs. 6 der Verordnung über das Haushaltswesen der Gemeinden im Land Nordrhein-Westfalen (Gemeindehaushaltsverordnung NRW, im Folgenden auch „GemHVO“) vom 16. November 2004.

Beteiligungen sind gemäß § 55 Abs. 6 Satz 3 und 4 GemHVO unter Beachtung ihrer öffentlichen Zwecksetzung anhand des Ertragswertverfahrens oder des Substanzwertverfahrens zu bewerten. Dabei darf die Wertermittlung auf die wesentlichen wertbildenden Faktoren unter Berücksichtigung vorhandener Planungsrechnungen beschränkt werden:

  • Bei erwerbswirtschaftlich tätigen Unternehmen kommt wegen der Verfolgung finanzieller Ziele das Ertragswertverfahren in Betracht.
  • Die Substanzwertmethode kommt bei sachzielbezogenen Beteiligungen in Betracht. Sachzielbezogene Unternehmen sind dadurch gekennzeichnet, dass die Gemeinde verpflichtet ist, eine bestimmte Leistung zu erbringen. Für die Ermittlung der Nutzenstiftung einer solchen Beteiligung findet die Ertragssituation keine Berücksichtigung. Der Sachwert spiegelt einen „Mindestnutzen“ der Gemeinde wider (vgl. NKF Handreichung, S. 4418).

IVC Public Services erbringt die vorgenannten Leistungen zur Bewertung kommunaler Beteiligungen und berät öffentliche Auftraggeber bei allen damit verbundenen Fragestellungen.

Referenzen

Großstadt im Ruhrgebiet

Gutachten zur Behandlung von Gebühren bei der Substanzwertermittlung für eine Großstadt im Ruhrgebiet

Projektdaten:

  • ca. 590.000 Einwohner
  • Analyse des Vorgehens der Stadt
  • Prüfung auf Konformität mit NKF-Vorschriften

Stadt in Ostwestfalen

Bestimmung des Werts einer Beteiligungs- und Vermögensverwaltungsgesellschaft für NKF-Zwecke für eine Stadt in Ostwestfalen

Projektdaten:

  • ca. 330.000 Einwohner
  • Bewertung von erwerbswirtschaftlich tätigen Unternehmen nach dem Ertragswertverfahren
  • Bewertung von sachzielbezogenen Unternehmen nach dem Substanzwertverfahren

Großstadt im Rheinland

Bestimmung des Werts aller Beteiligungen für NKF-Zwecke für eine Großstadt im Rheinland

Projektdaten:

  • ca. 600.000 Einwohner
  • Bewertung von erwerbswirtschaftlich tätigen Unternehmen nach dem Ertragswertverfahren
  • Bewertung von sachzielbezogenen Unternehmen nach dem Substanzwertverfahren

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