Erfassung, Bewertung und Fortschreibung des kommunalen Anlagenvermögens

Eine differenzierte Erfassung und jährliche Fortschreibung des Anlagevermögens der abgabenrechtlich relevanten Bereiche (Abwasser, Abfall, Trinkwasser) ist sowohl als Grundlage für eine rechtmäßige Erstellung der Gebührenkalkulationen nach kommunalem Abgabenrecht als auch zur ordnungsgemäßen Aufstellung des Jahresabschlusses unerlässlich. Das Zusammenspiel von Kaufleuten und Ingenieuren bei der Führung des Anlagenvermögens stellt hohe Anforderungen an kommunale Aufgabenträger und ist oftmals schwierig. Dies liegt vor allem daran, dass die Verantwortlichkeit für die Vorbereitung und Durchführung einzelner Baumaßnahmen im Regelfall bei der technischen Abteilung, aber die Zuständigkeit für die Anlagenbuchhaltung und Fortschreibung des Vermögens beim kaufmännischen Rechnungswesen liegt. Außerdem erfordert die hohe Anzahl der Wirtschaftsgüter des Infrastrukturvermögens (Leitungen, Schächte, Sonderbauwerke und Wasserspeicher) andere Strukturen und Methoden als eine konventionelle Anlagenbuchhaltung.

Wir bieten Ihnen an, den technischen Anlagenbestand mit den kaufmännischen Daten nach den Empfehlungen der DWA (Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V.) und den handelsrechtlichen Regelungen abzugleichen und ggf. neu zu bewerten, um so einen Gleichklang zwischen technischer und kaufmännischer Anlagenbuchhaltung herzustellen. Auf Basis einer geordneten und differenzierten Anlagenbuchhaltung können rechtssichere Gebührenkalkulationen auf Basis der Kommunalen Abgabengesetze erstellt werden, die einer rechtlichen Prüfung standhalten werden.

Wir verbinden Kenntnisse und Erfahrungen aus Wirtschaft und Verwaltung. Unsere Mitarbeiter verfügen nicht nur über langjährige Erfahrungen und Fachkenntnisse aus der Konzernabschlusserstellung in der Privatwirtschaft, sondern auch über die im Rahmen der Gesamtabschlusserstellung auftretenden kommunalen Besonderheiten.

Wir beraten Sie bei der Planung, Organisation und Durchführung der Arbeiten zur Aufstellung des handelsrechtlichen Jahresabschlusses, um eine zeitgerechte und gesetzeskonforme Jahresabschlusserstellung auch bei beschränkten personellen Ressourcen gewährleisten zu können. Hierbei werden sachgerechte Lösungen zur Erfassung und Bewertung kommunaler Besonderheiten erarbeitet und rechtssicher abgebildet. Die Auswirkungen bilanzpolitischer Maßnahmen werden im Einzelnen dargelegt und differenziert erläutert.

Referenzen

Münsterland

Jährliche Fortschreibung des Abwasseranlagevermögens zur Aufstellung des Jahresabschlusses für eine Gemeinde im Münsterland

Projektdaten:

  • ca. 15.000 Einwohner
  • rd. 123 km Kanalnetz und zahlreiche Sonderbauwerke (u.a. rd. 15 Pumpwerke)
  • Reinigung des Abwassers erfolgt in den zwei gemeindeeigenen Kläranlagen
  • Abwasseranlagevermögen: rd. 46 Mio. Euro Anschaffungskosten

Märkischer Kreis

Jährliche Fortschreibung des Abwasseranlagevermögens zur Aufstellung des Jahresabschlusses für eine Stadt im Märkischen Kreis

Projektdaten:

  • ca. 21.000 Einwohner
  • rd. 200 km Kanalnetz und zahlreiche Sonderbauwerke (u.a. 10 Regenrückhaltebecken)
  • Reinigung des Abwassers erfolgt in den Kläranlagen sondergesetzlicher Wasserverbände
  • Abwasseranlagevermögen: rd. 55 Mio. Euro Anschaffungskosten

Rhein-Sieg-Kreis

Jährliche Fortschreibung des Abwasseranlagevermögens zur Aufstellung des Jahresabschlusses für eine Stadt im Rhein-Sieg-Kreis

Projektdaten:

  • ca. 74.000 Einwohner
  • rd. 300 km Kanalnetz und zahlreiche Sonderbauwerke (u.a. über 40 Pumpwerke)
  • Reinigung des Abwassers erfolgt hauptsächlich in der städtischen Kläranlage
  • Abwasseranlagevermögen: rd. 270 Mio. Euro Anschaffungskosten