IVC als Angemessenheitsprüfer tätig
Die Hauptversammlung der ISRA VISION PARSYTEC AG, Aachen, hat am 30. Juni 2021 die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf die ISRA VISION AG, Darmstadt, gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschlossen (Squeeze Out). IVC war hier als sachverständiger Prüfer i.S.d. § 327c AktG tätig.