Abfallbeseitigung
Grundlagen
Die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Abfallwirtschaft ergeben sich aus einer Vielzahl nationaler Einzelgesetze auf Bundes- und Landesebene sowie aus Rechtsprechung. Dabei müssen die Kommunen einige besondere Herausforderungen meistern, die über die allgemeinen Regeln des Kommunalabgabengesetzes (KAG) hinausgehen. So ist Abfall nicht gleich Abfall – Es muss bspw. danach unterschieden werden, ob dieser zur Verwertung oder zur Beseitigung bestimmt ist, oder ob dieser dem gewerblichen oder privaten Bereich zuzuordnen ist. Aus solchen wie auch aus weiteren Fragestellungen leiteten sich jene Kosten ab, die im Rahmen der Gebührenkalkulation angesetzt werden dürfen. Darüber hinaus ist das Gebührensystem so zu gestalten, dass die jeweiligen Gebührensätze die tatsächliche Inanspruchnahme der Abfallentsorgung des Einzelnen sachgerecht widerspiegelt (Verursachungsgerechtigkeit), auf der anderen Seite aber auch Anreize zur Müllvermeidung bietet. Wir sind ein sicherer Lotse!
Unsere Leistungen
/ Rechtssichere Kalkulation der Abfallgebühren
/ Durchführung von Vergleichsrechnungen unter Berücksichtigung möglicher Gestaltungsvarianten des / Gebührensystems und der Gebührenmaßstäbe
/ Satzungsberatung (externe Projektpartner)
Lösungen
/ Wie kann das Gebührensystem so gestaltet werden, dass es die tatsächliche Inanspruchnahme der Abfallentsorgung durch den Einzelnen sachgerecht widerspiegelt (Verursachungsgerechtigkeit) und gleichzeitig Anreize zur Müllvermeidung setzt?
/ Wie kann ich zwischen gewerblichem und häuslichem Abfall unterscheiden und unter welchen Voraussetzungen können Kosten für die Beseitigung gewerblicher Abfälle angesetzt werden?
/ In welchem Umfang können Vorhalteleistungen in der Grundgebühr geltend gemacht werden?
/ Kann ich die Kosten der Aufstellung, Unterhaltung und Entleerung von Straßenpapierkörben im Rahmen der Gebührenkalkulation ansetzen?
/ Wie wird ein angemessenes Entgelt für Systembetreiber aufgrund der Mitnutzung der kommunalen Sammelstruktur ermittelt?
/ Wie werden Kosten für die Beseitigung von wilden Müllablagerungen oder die Nachsorge von Deponien (Deponiealtlasten) in die Kalkulation einbezogen?
/ Wer trägt die Kosten für die Entsorgung von Sperrmüll und gefährlichen Abfällen? Wird dafür eine separate Gebühr erhoben oder sind die Kosten in der Grundgebühr enthalten?
/ Welcher Maßstab muss zur Berechnung herangezogen? Ist es das Behältervolumen, die Anzahl der Leerungen (zum Beispiel per Chip-System) oder das Gewicht des Abfalls?