Anschlussbeiträge Kanalnetz (Globalkalkulation)
Anschlussbeiträge dienen dem Ersatz des Aufwands für die Herstellung oder Erweiterung der öffentlichen Einrichtung und stellen eine Gegenleistung für einen gebotenen wirtschaftlichen Vorteil dar. Dieser Vorteil besteht in der Schaffung der Möglichkeit zur Nutzung des Ver- und Entsorgungsnetz. Insofern werden Anschlussbeiträge grundsätzlich nur einmal von einem Grundstückseigentümer erhoben. Es obliegt dem Ermessen einer Kommune, ob Sie Anschlussbeiträge erhebt, oder diese im Rahmen höherer Benutzungsgebühren vereinnahmt. Wichtig ist, eine Doppelbelastung strikt zu vermeiden.
/ Durchführung einer rechtssicheren Kalkulation für Anschlussbeiträge an das Versorgungsnetz
/ Beratung bei der Vermeidung von Doppelbelastungen in der getrennten Abwasserkalkulation bei Änderung des Finanzierungssystems
/ Ermittlung des auf die Allgemeinheit entfallenden Anteils an den Herstellungskosten des Versorgungsnetzes sowie der Kläranlagen
/ Unterstützung bei der Erstellung einer Beitragssatzung sowie bei der Erstellung der Beitragsbescheide (über externe Projektpartner)
/ Welche Möglichkeiten habe ich, eine Doppelbelastung bei Änderung des Finanzierungssystems zu vermeiden?
/ Nach welcher Methode ermittle ich den beitragsfähigen Aufwand?
/ Wie ermittle ich den abzugspflichtigen Anteil der Allgemeinheit?
/ Welchen Verteilungsmaßstab lege ich zugrunde?
/ Wie berücksichtige ich landwirtschaftlich genutzte Flächen und die Tiefenbegrenzung richtigerweise?