Beschluss vom OLG Frankfurt im Spruchverfahren Wella AG

Das OLG Frankfurt ist im Spruchverfahren Wella AG in seinem Vorlagebeschluss vom 20. November 2019 den Ausführungen in unserem Sachverständigengutachten gefolgt. Insbesondere hat sich das OLG der Vorzugswürigkeit der Verwendung des eigenen Betafaktors gegenüber dem Peer Group-Beta, der Untersuchung der Liquidität statt der Verwendung von statistischen Filterkriterien sowie den von IVC verwendeten Liquiditätskriterien angeschlossen. Das vollständige Urteil kann hier heruntergeladen werden.

Wella-AG-2019-11-20-OLG-Frankfurt-Squeeze-out-1