Gebührenkalkulationen nach Kommunalem Abgabenrecht

IVC Public Services bietet Städten, Gemeinden und Kommunalbetrieben an, rechtssichere Gebühren- und Tarifkalkulationen nach den Regelungen der Kommunalen Abgabengesetze der Bundesländer (KAG) sowie der sonstigen relevanten kommunalen Vorschriften und der aktuellen Rechtsprechung zu erstellen. Auf Wunsch des Auftraggebers wird die rechtliche Beratung ebenfalls mitgeliefert, die aus standesrechtlichen Gründen von renommierten und im Verwaltungsrecht bekannten Rechtsberatungsgesellschaften erbracht werden, mit denen IVC seit Jahren partnerschaftlich zusammenarbeitet. So erhalten unsere Auftraggeber sowohl ökonomische Beratungsleistungen als auch Rechtsberatung quasi „aus einer Hand“.

Folgende Beratungsleistungen bieten wir Ihnen an:

  • Gebührenkalkulationen nach KAG für Abwasser, Abfall, Friedhof, Trinkwasser und Straßenreinigung
  • Tarifkalkulationen für Trinkwasser nach privatem Recht

Gerade bei der Trinkwasserversorgung ist die Erforderlichkeit einer differenzierten Preis- und Gebührenkalkulation nach den rechtlichen Vorgaben in den Fokus gerückt, da die Kartellbehörden in jüngster Zeit zahlreiche Versorgungsunternehmen unter die Lupe genommen und auch Preissenkungsverfügungen, insbesondere in Hessen und Baden-Württemberg, erlassen haben. Die von den Kartellbehörden geforderten Preis- und Gebührenkalkulationen können oftmals von vielen Trinkwasserversorgern, insbesondere von kleineren Betrieben, die erst vor kurzer Zeit die Trinkwasserversorgung von der Kommune übernommen haben, nicht vorgelegt werden.

IVC Public Services hat erprobte und rechtlich abgesicherte Verfahren entwickelt, um die vorgenannten Beratungsleistungen qualifiziert erbringen zu können. Durch enge Zusammenarbeit der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit qualifizierten Ingenieurbüros und Rechtsanwaltskanzleien werden die Beratungsergebnisse stets unter Beachtung der relevanten technischen Vorgaben und der aktuellen Rechtsprechung erstellt.

Referenzen

Abwasser

Kalkulation getrennter Abwassergebühren für eine große kreisangehörige Stadt im Ruhrgebiet

Projektdaten:

  • ca. 95.000 Einwohner
  • rd. 380 km Kanalnetz und zahlreiche Sonderbauwerke
  • Reinigung des Abwassers erfolgt in den Kläranlagen sondergesetzlicher Wasserverbände
  • Gebührenaufkommen: rd. 24 Mio. Euro/Jahr

Abfall

Kalkulation von Abfallgebühren für eine der zehn größten Städte in Hessen

Projektdaten:

  • ca. 120.000 Einwohner
  • rd. 18.000 Restabfallbehälter und 14.000 Bioabfallbehälter
  • Gebührenaufkommen: rd. 14 Mio. Euro/Jahr

Friedhof

Kalkulation von Friedhofsgebühren für eine kreisfreie Stadt im Rhein-Main-Gebiet

Projektdaten:

  • ca. 120.000 Einwohner
  • rd. 250 Erdbestattungen und 1.400 Urnenbestattungen
  • Gebührenaufkommen: rd. 2,4 Mio. Euro/Jahr

Trinkwasser

Kalkulation von Trinkwassergebühren für eine Stadt im Landkreis Karlsruhe

Projektdaten:

  • ca. 20.000 Einwohner
  • rd. 5.400 Anschlussnehmer
  • Gebührenaufkommen: rd. 2,0 Mio. Euro/Jahr

Straßenreinigung

Kalkulation von Straßenreinigungsgebühren für eine der zehn größten Städte in Hessen

Projektdaten:

  • ca. 80.000 Einwohner
  • rd. 83.000 Frontmeter
  • Gebührenaufkommen: rd. 400.000 Euro/Jahr

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