Preis- und Entgeltkalkulationen nach öffentlichem Preisrecht

Auch für Kommunen und öffentliche Betriebe gilt der Grundsatz, dass unter Wettbewerb zustande gekommenen Marktpreisen der Vorzug zu geben ist. Bei kommunalen Auftragsvergaben sind öffentliche Ausschreibungen und Angebotsvergleiche jedoch aus verschiedenen Gründen nicht immer möglich. Immer dann, wenn keine Marktpreise unter Wettbewerb ermittelt werden können, sind die Vorschriften über das öffentliche Preisrecht (VO PR 30/53) sowie die Leitsätze für die Preisermittlung (LSP) anzuwenden. Häufig kommt das öffentliche Preisrecht zur Anwendung, wenn Leistungsvergaben von öffentlichen Unternehmen an verbundene kommunale Unternehmen erfolgen, an denen private Dritte beteiligt sind. Aber auch bei Auftragsvergaben zwischen reinen öffentlichen Unternehmen kommt das öffentliche Preisrecht oftmals zum Tragen.

Bei der Ermittlung sogenannter Selbstkostenfest-, Selbstkostenricht- und Selbstkostenerstattungspreise sind die Spezialvorschriften des öffentlichen Preisrechts strikt zu beachten. Hierbei verfügt IVC Public Services über umfassende Kenntnisse und Erfahrungen, um Preiskalkulationen nach öffentlichem Preisrecht durchführen zu können.

Referenzen

Ruhrgebiet

Kalkulation von Entgelten gemäß VOPR/LSP im Rahmen der Anpassung eines Betriebsführungsvertrages für ein im Ruhrgebiet ansässiges Unternehmen

Projektdaten:

  • ca. 160.000 Einwohner
  • rd. 550 km Kanalnetz und zahlreiche Sonderbauwerke
  • Betriebsführungsentgelt rd. 4,9 Mio. Euro