Einmalige und wiederkehrende Straßenausbaubeiträge nach KAG
Rechtsgrundlage für Straßenausbaubeiträge sind die landesspezifischen Kommunalabgabengesetze (KAG) sowie die kommunalen Straßenausbaubeitragssatzungen. Straßenausbaubeiträge können für die Erneuerung, Erweiterung oder Verbesserung einer Verkehrsanlage herangezogen werden. Hingegen müssen reine Instandsetzungs- und Unterhaltungsarbeiten von der Kommune selbst gezahlt werden. Die Ermittlung und Abrechnung von Straßenausbaubeiträgen folgt einem festgelegten 3-phasigen Schema (Aufwendungs-, Verteilungs- und Heranziehungsphase). Insbesondere in den ersten beiden Phasen sind zahlreiche Besonderheiten zu beachten. Diese reichen über die Bestimmung der Straße und ihre Bestandteile, bis über die sachgerechte Abbildung der Situationsgebundenheit eines jeden Grundstücks.
/ Rechtssichere Durchführung durch die 3 Phasen des Straßenbaubeitragsrecht
/ Rechtssichere Ermittlung des Abrechnungsgebietes, der abrechenbaren Aufwendungen sowie des grundstücksbezogenen Abrechnungsbeitrages
/ Erstellung von Abrechnungsbescheiden (externe Projektpartner)
/ Muss die abzurechnende Baumaßnahme in meinem Bundesland nach dem Erschließungsbeitragsrecht oder nach Straßenausbaubeibeitragsrecht abgerechnet werden?
/ Wie sind Eckgrundstücke, Hinterliegergrundstücke und Großgrundstücke im Rahmen der Beitragsermittlung zu berücksichtigen?
/ Wie wird das Abrechnungsgebiet sachgerecht festgelegt?
/ Wie werden die Verteilungsmaßstäbe lt. Satzung korrekt ermittelt?
/ Wie sind die anzurechnenden Kosten zu ermitteln?