Einmalige und wiederkehrende Straßenausbaubeiträge nach KAG
Grundlagen
Rechtsgrundlage für Straßenbaubeiträge sind die landesspezifischen Kommunalabgabengesetze (KAG) sowie die kommunalen Straßenausbaubeitragssatzungen. Straßenbaubeiträge können für qualifizierte Maßnahmen (bspw. Erneuerung, Erweiterung, Verbesserung) erhoben werden, die von den Landesgesetzgebern näher bestimmt sind (sog. Beitragstatbestände). Hingegen müssen reine Instandsetzungs- und Unterhaltungsarbeiten von der Kommune selbst gezahlt werden. Die Ermittlung und Abrechnung von Straßenausbaubeiträgen folgt einem festgelegten 3-phasigen Schema (Aufwendungs-, Verteilungs- und Heranziehungsphase). Insbesondere in den ersten beiden Phasen sind zahlreiche Besonderheiten zu beachten. Diese reichen von der Bestimmung der anzuwendenden Rechtsgrundlagen (liegt nicht ggf. doch ein Erschließungstatbestand vor?), über die Abgrenzung des Abrechnungsgebietes, bis über die sachgerechte Abbildung der Situationsgebundenheit eines jeden Grundstücks.
Unsere Leistungen
/ Rechtssichere Durchführung durch die 3 Phasen des Straßenbaubeitragsrecht
/ Rechtssichere Ermittlung des Abrechnungsgebietes, der abrechenbaren Aufwendungen sowie des grundstücksbezogenen Abrechnungsbeitrages
/ Erstellung von Abrechnungsbescheiden (externe Projektpartner)
Lösungen
/ Muss die abzurechnende Baumaßnahme in meinem Bundesland nach dem Erschließungsbeitragsrecht oder nach Straßenbaubeibeitragsrecht abgerechnet werden?
/ Wie sind Eckgrundstücke, Hinterliegergrundstücke und Großgrundstücke im Rahmen der Beitragsermittlung zu berücksichtigen?
/ Wie wird das Abrechnungsgebiet sachgerecht festgelegt?
/ Wie werden die Verteilungsmaßstäbe lt. Satzung korrekt ermittelt?
/ Wie sind die anzurechnenden Kosten zu ermitteln?