Friedhofsgebühren
Bei Friedhöfen besteht nach dem Bestattungsrecht der Bundesländer kein Benutzungszwang, womit sich Friedhofseinrichtungen in einem interkommunalen Wettbewerb befinden. Daher wird der Gesamterlös nicht durch eine Kostendeckungsgarantie gesichert, sondern wesentlich von dem Zusammenspiel aus Angebot und Nachfrage für die einzelnen Gebührentatbestände bestimmt. Kalkulationen von Friedhofsgebühren unterscheiden sich aufgrund dessen grundlegend von allen anderen Gebührenkalkulationen. Die Schwierigkeit besteht oft darin, das Produktportfolio so zu definieren, dass die Gebührenkalkulation unter Ausnutzung des hochflexiblen Methoden-Sets betriebswirtschaftlicher Kostenrechnung und unter Beachtung der gebührenrechtlichen Rahmenbedingungen sowie einer realistischen Schätzung von Fallzahlen, zu Gebühren führt, die den Erlös maximieren. Dabei sind weitere Nebenbedingungen wie ein politisch gewolltes Angebot an Grab- und Bestattungsformen, der demografische Wandel, Veränderung der ethnischen Zusammensetzung der Bevölkerung, verändertes Bestattungsverhalten, sich verschärfende Forderungen nach Kostendeckung durch die Kämmereien u.v.m. zu berücksichtigen. Oftmals besteht die Hauptaufgabe darin, ein strukturelles Defizit so gering wie möglich zu halten.
/ Erstellung einer rechtssicheren Kalkulation der Benutzungs- und Verwaltungsgebühren für das Friedhofswesen, getrennt nach den gem. Satzung festgelegten Gebührentatbeständen
/ Ermittlung des „grünpolitischen Wertes“ (Wert des öffentlichen Interesses) nach individuell geeigneten Maßstäben wie Fläche, Kosten, Funktion
/ Prüfung und Anpassung der Friedhofssatzung (durch externe Rechtsanwälte)
/ Durchführung von Vergleichsrechnungen unter Nutzung verschiedener (rechtlich zulässiger) Kalkulationsmethoden und unterschiedlicher Produktkompositionen (einschließlich der Frage der fiktiven Zusammenlegung mehrerer Friedhöfe zur „Einrichtung“)
/ Beratung bei der Gebührenkonstruktion (Grund- und Leistungsgebühren)
/ Beratung im Hinblick auf eine kalkulatorisch optimale Berücksichtigung drohender Flächenüberkapazitäten
/ Wie gehe ich mit zunehmenden Flächenüberhängen im Rahmen der Gebührenkalkulation um?
/ Wie verringere ich ein strukturelles Defizit bei nachfrageschwachen Gebührentatbeständen?
/ Welche Methode wähle ich bei der Bestimmung des grünpolitischen Wertes unter Berücksichtigung meiner gebührenrechtlichen Zielsetzung?
/ Wie berücksichtige ich Änderungen des Produktangebots sowie des Gebührentarifs vor dem Hintergrund des gesellschaftlichen Wandels im Rahmen einer realistischen Fallzahlenschätzung?
/ Wie wirken sich Veränderungen der Kalkulation, die platzsparende Bestattungen relativ verteuern auf die Flächenprognose und somit auf die Ansatzfähigkeit von Vorhalteflächen aus?
/ Wie stelle ich sicher, dass Aufwendungen für nicht umlagefähige Kosten (bspw. Kriegs-/Ehrengräber, Denkmalschutz, Fremdnutzung, etc.) sachgerecht ermittelt werden?
/ Sollen mehrere Friedhöfe einheitlich oder getrennt kalkuliert werden? Welche Konstellation maximiert die Gesamterlöse?