IVC PS: Oberverwaltungsgericht NRW stellt Ansatz von Abschreibungen nach Wiederbeschaffungszeitwerten in der Gebührenkalkulation auf den Prüfstand

Oberverwaltungsgericht NRW stellt Ansatz von Abschreibungen nach Wiederbeschaffungszeitwerten in der Gebührenkalkulation auf den Prüfstand.

Im Rahmen des 17. Abwassersymposiums in Münster hatte die vorsitzende Richterin des 9. Senats des OVG, Frau Dr. Annette Kleinschnittger, angekündigt, dass das OVG die bisherige Praxis des Ansatzes von Abschreibungen nach Wiederbeschaffungszeitwerten in der kommunalen Gebührenkalkulation überprüfen möchte. Auch der Ansatz von kalkulatorischen Zinsen, die derzeit mit einer maximalen Höhe von 6% in die Gebühren eingerechnet werden dürfen, soll hinsichtlich der langanhaltenden Niedrigzinsphase hinterfragt werden.

Vorrausetzung hierfür sei jedoch, dass eine Klage bis zum OVG durchgefochten würde und sich das Gericht somit mit der Thematik befassen kann. Zu welchem Ergebnis das OVG bei einer Neubeurteilung der bisherigen Praxis kommen würde, wäre gemäß den Ausführungen von Frau Kleinschnittger zum jetzigen Zeitpunkt jedoch nicht vorhersehbar.