Beitragskalkulationen nach Kommunalem Abgabenrecht / Baurecht

Zahlreiche Städte und Gemeinden erheben neben abgabenrechtlichen Gebühren auch einmalige oder wiederkehrende Beiträge zur Sicherstellung und Finanzierung ihrer kommunalen Aufgaben.

Für den Anschluss eines Grundstücks an Ver- und Entsorgungsnetze (Wasserversorgung, Kanalisation) werden beispielsweise Anschlussbeiträge veranlagt, die von den Grundstückseigentümern zu tragen sind. Ausbau und Erneuerung öffentlicher Straßen werden teilweise über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen finanziert. IVC Public Services verfügt über umfangreiche Erfahrungen mit der rechtssicheren Kalkulation und Erhebung von Beiträgen, die wir Ihnen gerne zur Verfügung stellen.

Folgende Leistungen bieten wir an:

  • Kalkulation von Kanalanschlussbeiträgen nach Kommunalem Abgabenrecht („Globalkalkulation“)
  • Straßenbeitragskalkulation nach KAG und Kalkulation von Erschließungsbeiträgen nach BauGB
  • Kalkulation von Beiträgen für sonstige kommunale Maßnahmen (z.B. Errichtung von Lärmschutzwänden)

Durch enge Zusammenarbeit der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit qualifizierten Ingenieurbüros und Rechtsanwaltskanzleien werden die Beratungsergebnisse stets unter Beachtung der relevanten technischen Vorgaben und der aktuellen Rechtsprechung erstellt.

Referenzen

Hessische Gemeinde

Beitragskalkulation zur Erhebung von Erschließungsbeiträgen nach BauGB für eine Lärmschutzanlage sowie Beratungsleistungen zur Erstellung einer Beitragssatzung

Projektdaten:

  • ca. 12.100 Einwohner
  • 25 Anliegergrundstücke
  • Investitionsvolumen rd. 0,3 Mio. Euro

Südhessen

Kalkulation von Straßenbeiträgen für eine Ausbaumaßnahme in einem hessischen Industriegebiet

Projektdaten:

  • 25 Anliegergrundstücke
  • Investitionsvolumen: rd. 1,7 Mio. Euro

Landkreis Darmstadt-Dieburg

Kalkulation von Straßenbeiträgen für eine Ausbaumaßnahme im südhessischen Landkreis Darmstadt-Dieburg

Projektdaten:

  • ca. 24.000 Einwohner
  • Investitionsvolumen: rd. 1,5 Mio. Euro

Ansprechpartner